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Wie könnte sich das Eherecht in den nächsten 15-20 Jahren weiter entwickeln?

Diese Fragen sind Bestandteil einer Maturaarbeit über das Eherecht in der Schweiz.

Ihre Antworten sollen helfen, mögliche Schwachstellen bei der heutigen Rechtsprechung im Eherecht aufzufinden und alternative Lösungsmöglichkeiten zu formulieren.

Ein grosses Dankeschön schon mal im Voraus!

Gesichert

Ich bin:

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Finden Sie das aktuelle Eherecht für Mann und Frau gleichberechtigt?

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Wie finden Sie den Gedanken, im Gesetz festzulegen, dass in Gütergemeinschaft lebende Ehepartner ohne Kinder mindestens 20% (1Tag/Woche) arbeiten müssen, um zu vermeiden, dass ein Partner vom andern einseitig finanziell profitiert?

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Würden Sie sagen, dass das Konkubinat in 15-20 Jahren die bevorzugte Partnerschaftsform sein wird?

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Stellen Sie sich vor: Sie kriegen in diesem Moment einen Heiratsantrag. Sie nehmen den Antrag an und haben nun die Qual der Wahl: Mit ihrem Partner in einer Ehe zu leben oder doch lieber im Konkubinat?

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In der Ehe hat man ein gegenseitiges Beistandsrecht, d.h. der Ehegatte erhält ärztliche Auskunft und Zutritt zum Spital. Im Konkubinat hingegen haben die Paare kein gegenseitiges Beistandsrecht, somit erhält der Partner auch keine ärztliche Auskunft und keinen Zutritt zum Spital, dafür ist eine schriftliche Erklärung nötig. Würden Sie das automatische Beistandsrecht für Konkubinatspaare befürworten?

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Der Ehegatte hat nach dem Tod seines Partners einen Erbanspruch, aber jemand der im Konkubinat lebt, hat dies nicht, ausser es wird ausdrücklich im Testament festgehalten.

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Im Konkubinat erhalten die Kinder automatisch den Familiennamen der Mutter und das Sorgerecht wird ebenso der Mutter zugesprochen. (Ausnahme : Vormundschaftsbehörde-Bewilligung)

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Im Konkubinat gilt die Einzelbesteuerung, da jeder seine eigenen Steuern zahlt; somit hat man einen Progressionsvorteil. In der Ehe gilt jedoch die gemeinsame Besteuerung, dies ist ein Progressionsnachteil bei den Steuertarifen. Was halten Sie von der Idee, die Einzelbesteuerung in der Ehe einzuführen?

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Für die eingetragene Partnerschaft gilt grundsätzlich die Gütertrennung. Für Ehepaare, wenn nichts anderes vereinbart, die Errungenschaftsbeteiligung, d.h. ein Ehegatte ist bei Auflösung der Ehe am wirtschaftlichen Erfolg des anderen beteiligt. (WICHTIG: Die eingetragene Partnerschaft können nur gleichgeschlechtliche Paare nutzen) Würden Sie den Grundsatz, dass auch in der eingetragenen Partnerschaft die Errungenschaftsbeteiligung Standart ist, befürworten?

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Eingetragene Paare haben wie in der Ehe die gemeinsame Besteuerung, obwohl für die eingetragene Partnerschaft grundsätzlich die Gütertrennung gilt. Wäre es umsetzbar, dass die eingetragenen Paare in Zukunft auch eine Einzelbesteuerung erhalten würden wie die im Konkubinat lebende Paare?

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Eingetragene Paare sind von der Kinderadoption und der künstlichen Befruchtung ausgeschlossen. Würden Sie dies bei einer Volks-Abstimmung befürworten?

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Nun kommen wir zur letzten Frage: Weltweit haben über ein Dutzend Länder die gleichgeschlechtliche Ehe legalisiert. Sind Sie der Meinung, dass sich die Schweiz zeitgemäss anpassen und die gleichgeschlechtliche Ehe auch einführen soll?

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