Lese bitte zuerst folgenden Text sorgfältig durch.
Vergütungsschlüssel
Grundsätze
Das Festival ist kein Geldjob.
Das Festival lebt von Freiwilligenarbeit; vom Vorstand über die gesamte Organisation innerhalb des Vereins bis zu den Helfer:innen während des Festivals und externen Helfer:innen in der Vorbereitung.
Wir können uns nicht hohe Ausgaben in Form von Vergütungen leisten.
Als Verein leisten wir Freiwilligenarbeit und haben als Unterschied zu Entschädigungen von Externen eine Retraite und andere bezahlte Vereinsevents.
Die Organisation des Festivals im Vorfeld soll in der Freizeit machbar sein, ohne dass ein Gefühl aufkommt, es müsste aufgrund zu hohen Aufwandes vergütet werden.
Vergütungen greifen nur bei einem effektiven Erwerbsausfall.
Vergütungen ersetzen nicht das Entgeld des Erwerbsausfalles.
Vergütungen werden offen und transparent kommuniziert.
Vergütungen werden in Form von Tagespauschalen ausbezahlt vereinsintern und -extern ist die Vergütung gleich.
Tagespauschalen sind an eine mind. Anzahl Stunden gebunden (richtwert 8 Stunden)
Die meisten solcher Stunden kommen in der Gastronomie und dem Auf-/Abbau zusammen. Dort sollen gleiche Bedingungen bestehen.
Auszahlung darf 2000.- nicht übersteigen (weil sonst AHV..mühsam)
Beträge: Halbtagespauschale: 75.- (Richtwert 4 Stunden)
Tagespauschale: 150 (Richtwert 8 Stunden)
Das heisst, dass ab 4 Stunden eine Halbtagespauschale ausbezahlt wird und ab 8 Stunden eine Tagespauschale. Wenn jemand also 5 oder 6 Stunden arbeitet, wird das als Halbtag gewertet. Und ab 8 Stunden gilt es als ganzer Tag, also auch 9 oder 10 Stunden. Bei Grenzfällen, wie 7.5 Stunden soll mit Menschenverstand auf oder abgerundet werden.
In Ausnahmefällen wären weiterhin Stundenpauschalen möglich, auf Grundlage der Halbtages- und Tagespauschalen. Grundsätzlich erleichtert eine Pauschale allerdings den Übersichtspersonen in Gastro oder auch Auf- und Abbau die Erfassung der Vergütungen.
Gründe für eine Vergütung
Erwerbsausfall (muss frei nehmen für den Festivals Job)
Am Festival gebunden und kann das Festival nicht “geniessen”
(z.B. in Küche, kann während des Festivals nicht weg)
Hohe Verantwortung
2 der 3 Punkte müssen erfüllt sein für eine Vergütung, Erwerbsausfall zwingend
Keine Vergütung
Ich kann in der Freizeit über einen längeren Zeitraum die Aufgaben planen und verteilen.
Spezielle Anspruchsforderungen sind nach wie vor möglich und müssen über den Vorstand sowie die Finanzbubble bewilligt werden.