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Umfrage zu Mutterschutz und Mutterschaftsgeld für Kinder geboren ab dem 01.11.18 und der 24. SSW (23+0) mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm

Hallo liebe Sternenmama,

durch die Änderung der Personenstandsverordnung ist die Situation bzgl. des Bezugs von Mutterschutzleistungen bei Müttern, deren Kindern ab der 24. Schwangerschaftswoche (23+0) mit einem Geburtsgewicht unter 500g auf die Welt kamen, zum Teil immer noch unklar.

Gemeinsam wollen wir dies ändern und hoffen Sie nehmen sich einen Augenblick Zeit, um Ihre Erfahrungen mit uns zu teilen.

Gesichert
1

Sind sie aktuell wohnhaft in Deutschland?

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2

Haben Sie ein Kind nach dem 01.11.2018 geboren?

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3

Wurde die 24. Schwangerschaftswoche (23+0) erreicht?

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4

In welcher Schwangerschaftswoche wurde Ihr Kind geboren?

5

Hatte Ihr Kind ein Geburtsgewicht von weniger als 500 Gramm?

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6

Hatten Sie einen medizinisch indizierten Abbruch?

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7

Konnten Sie nach der Geburt Mutterschutz in Anspruch nehmen?

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8

Haben Sie Mutterschaftsgeld erhalten?

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9

Haben Sie Mutterschaftsgeld bei Ihrer Krankenkasse beantragt?

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10

Bei welcher Krankenkasse sind Sie versichert?

11

Möchte Sie weitere Erfahrungen mit uns teilen?

Mussten Sie zum Beispiel das Anrecht auf Leistungen erst durchsetzen, ...
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