Liebe Kolleginnen und Kollegen,
leider ist mir bei der Erstellen der Umfrage ein Fehler unterlaufen. Die Plattform lässt kostenlos nur eine Rückmeldung von 25 Stimmen zu. Alle weiteren Stimmauszählungen müssten mit einem Jahresabo hinzugekauft werden. Das hatte ich nicht gesehen - das tut mir sehr leid, dass ihr jetzt nochmal abstimmen müsst. Uns war es wichtig ein Meinungsbild zu bekommen, dass wir Herrn Franz zurückmelden können. Auf diesem Weg kann die zukünftige digitale Zeiterfassung von Euch zumindest in der Option der Zeithinterlegung mitbestimmt werden.
Also es geht nochmal um diese Frage:
Modell A
Kollegin/Kollege hat eine Vollzeitstelle und arbeitet 5 Tage die Woche dann bekommt er eine durchschnittliche Stundenarbeitstzeit als Sollarbeitszeit von 7,8 Stunden jeden Tag eingetragen. Das heißt wenn er krank ist, oder Überstunden nimmt werden diese 7,8 Stunden für den Tag angesetzt.
Kollegin/Kollege hat eine Teilzeitstelle von 30 Stunden in der Woche, die auf eine 4 Tage Woche verteilt sind. Auch hier würde eine durchschnittliche Sollarbeitszeit von 7,5, Stunden am Tag eingetragen, auch wenn er eine feste Arbeitszeit beispielsweise von montags 9 Stunden, dienstags 9 Stunden. mittwochs 9 Stunden und donnerstags 3 Stunden hat. Ist der Kollege/Kollegin montags krank, würde das System nur 7,5 Stunden eintragen genau wie an einem Dienstag oder Mittwoch. Ist er/sie aber an einem Donnerstag krank würde das System auch da 7,5 Stunden eintragen. Das heißt er/sie hätte dann montags, dienstags und mittwochs Minusstunden und donnerstags Plusstunden die sich dann über das Jahr verteilt irgendwie wahrscheinlich ausgleichen würden.
Modell B:
Dort würde es so gehandhabt, dass an jedem Tag die festgelegte Arbeitszeit hinterlegt ist. Für die Vollzeitkräfte ändert sich da nicht aber bei den Teilzeitkräften wäre es dann so dass wie bei Modell A die Teilzeitkraft, wäre sie am Montag, Dienstag oder Mittwoch krank 9 Stunden als Sollstunden eingetragen bekommt und am Donnerstag 3 Stunden. Da hier die tatsächliche Sollarbeitszeit eingetragen wird ergeben sich keine Minus oder Plusstunden bei Krankheit und Überstundenausgleich.
Es gibt bei den Teilzeit- wie bei den Vollzeitkräften natürlich die Möglichkeit jeden Tag etwas mehr zu arbeiten, um beispielsweise an einem anderen Tag früher zu gehen, das ist dann die Regelung der Über- oder Minusstunden.