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Erfahrungen mit Betreuungskräften nach § 87b SGB XI

Sehr geehrte Damen und Herren,

wir wenden uns hiermit  an Sie, um etwas über Ihre persönlichen Erfahrungen mit sogenannten "zusätzlichen Betreuungskräften nach § 87b SGB XI" zu erfahren, die in Pflegeeinrichtungen eingesetzt werden. Der Grund dafür ist, dass wir gerne wüßten, ob solche Maßnahmen tatsächlich die angestebte Wirkung erzielen. 

HINTERGRUND

Bis Ende des Jahres kann pro 24 pflegebedürftigen Heimbewohnern mit eingeschränkter Alltagskompetenz (z.B. Demenzkranke) eine zusätzliche Vollzeitkraft für Aufgaben wie Vorlesen, Spiele machen usw. eingesetzt werden. Ab 1. Januar 2015 soll eine zusätzliche Betreuungskraft für 20 Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Tagesgäste einer Einrichtung zur Verfügung stehen und gilt dann auch für Personen ohne Pflegestufe, aber mit Bedarf an Grundpflege und hauswirt-schaftlicher Versorgung.

Die nachstehenden Fragen haben wir in diesem Online-Fragebogen zur anonymen oder namentlichen Beantwortung vorbereitet. So können wir sie am schnellsten und einfachsten auswerten. Ihre persönlichen Daten (sofern angegeben) werden selbstverständlich nicht an Dritte weiter gegeben. Die Ergebnisse werden wir nach interner Auswertung in einer Zusammenfassung veröffentlichen.

Bitte nehmen Sie an unserer Umfrage bis Ende Januar 2015 teil und beantworten die folgenden Fragen.

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