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Laienverteidigung § 138 Abs. 2 StPO

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nehmen Sie sich kurz Zeit, um die folgenden 6 Fragen für meine Promotion zur Laienverteidigung zu beantworten. 

Gesichert
1

An welchem Gericht waren Sie innerhalb der letzten 10 Jahre als Richter/in in Strafsachen tätig?

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2

Wie oft in etwa wurde bei Ihnen ein Antrag auf Genehmigung der Laienverteidigung nach § 138 Abs. 2 StPO gestellt?

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3

Wird aus Ihrer Sicht ein Antrag auf Laienverteidigung häufiger in den Fällen einer nicht notwendigen Verteidigung gestellt (§ 138 Abs. 2 S. 1 StPO)?

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4

Falls Sie über einen solchen Antrag bzw. Anträge gem. § 138 Abs. 2 StPO bereits entscheiden mussten, wie oft haben Sie die Laienverteidigung genehmigt?

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5

Falls Sie einen Antrag bzw. Anträge auf Laienverteidigung genehmigt haben, wie häufig haben Sie diese Genehmigung danach widerrufen?

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6

Für den Fall, dass Sie bereits über solche Anträge nach § 138 Abs. 2 StPO zu entscheiden hatten: Haben Sie sich je aus prozessökonomischen Gründen gegen eine Ablehnung des Antrags auf Laienverteidigung bzw. gegen einen Widerruf einer zuvor bereits erteilten Genehmigung entschieden?

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