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Dienstzeitvereinbarung

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um die folgende Umfrage auszufüllen.

Gesichert
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Welche Dienstzeitvereinbarung ist von den Mitarbeitern gewünscht?

Aktuell ist eine tägliche Arbeitszeit von 7 Stunden und 48 Minuten an allen fünf Arbeitstagen vorgesehen. Zuvor galt die Regelung mit 8,5 Stunden von Montag bis Donnerstag und 5 Stunden am Freitag. Obwohl das neue Zeiterfassungssystem grundsätzlich eine flexible Handhabung erlaubt, führt die geänderte Regelung in der Praxis zu Nachteilen – insbesondere im Krankheitsfall oder bei Urlaub. Ein Rechenbeispiel: Fällt ein Mitarbeitender beispielsweise für zwei Tage krankheitsbedingt aus, so werden ihm für jeden dieser Tage 7 Stunden und 48 Minuten gutgeschrieben. Unter der bisherigen Regelung hätte er an einem regulären Arbeitstag (z. B. Montag) jedoch 8,5 Stunden geleistet. Es entsteht so eine Differenz von jeweils 42 Minuten, also insgesamt 1 Stunde und 24 Minuten, die nachgearbeitet werden müssten – obwohl der Mitarbeitende keinen Einfluss auf die Fehlzeit hatte. Es wird angeregt, klarzustellen, dass Urlaubswochen nicht durch sogenannte „G-Tage“ (Überstundenabbau) unterbrochen werden dürfen. Beispiel: Ein Urlaub von Montag bis Donnerstag darf nicht durch Überstundenabbau am Freitag („G-Tag“) ergänzt werden, um eine vollständige Freistellung zu erreichen. In solchen Fällen soll der Freitag ebenfalls als Urlaubstag gelten.