Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um die folgende Umfrage auszufüllen.
Im Artikel 2 des Grundgesetzes wird die Selbstbestimmung wie folgt geregelt:
- Jeder Mensch hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, solange er nicht die Rechte anderer verletzt und die Gesetze einhält.
- Außerdem hat jeder das Recht auf körperliche Unversehrtheit und persönliche Freiheit. - -
- Niemand darf gezwungen werden, etwas gegen seinen Willen zu tun, es sei denn, es gibt ein Gesetz, das dies verlangt.