Liebe Eltern,
in der Satzung der Stadt Chemnitz ist im §15 Abs. 4 geregelt, dass für die Planung des Einsatzes der pädagogischen Fachkräfte im Kalenderjahr die Analyse der Urlaubszeiten der Kinder erforderlich ist. Daraus resultierend werden die Wochen mit verringertem Betreuungsbedarf für die Zeit der Sommerferien 2024 festgelegt.
Bitte kreuzen Sie bis 22.12.2023 die Sommerferienwochen an, in denen Ihr Kind eine Hortbetreuung benötigt!