Polygraf Schultage

Sehr geehrte Damen und Herren

Im vergangenen Herbst haben Sie Stellung zur Arbeitsmarktfähigkeit des Polygrafen bezogen. Eine Arbeitsgruppe entwickelt derzeit die Handlungskompetenzen und Leistungsziele für den zukünftigen Beruf in der Medienvorstufe. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage zur Organisation der Schultage.

Die heutige Bildungsverordnung wird in dieser Beziehung je nach Kanton respektive Schulstandort sehr unterschiedlich ausgelegt. Während in der Romandie, im Tessin und in der Zentralschweiz die Schultage nach dem Modell 3/2/1/1 auf die vier Lehrjahre verteilt werden, gibt es in den Deutschschweizer Kantonen eine Umsetzung, die sich deutlich näher an der Letionentafel der aktuell Verordnung orientiert. Hier kommt in Varianten ein Modell 4,5 (oder 4)/1/1/1 zur Anwendung.

Dieses Modell mit dem sogenannten GVK-Jahr stammt aus der ersten Verordnung des Polygrafen. Damals beinhaltete die Ausbildung eine Teilprüfung, welche in das Ergebnis der Lehrabschlussprüfung mit eingeflossen ist. Gleichzeitig bedeutete dies, dass im Rahmen der Teilprüfung das bis dahin erlernte theoretische Wissen geprüft und abgeschlossen werden konnte. Heute müssen die Lernenden das Wissen aus dem ersten Ausbildungsjahr über vier Jahre hinweg mitnehmen. Teilprüfungen sind seitens Bund in dieser Form nicht mehr möglich. Dementsprechend wurde diese in der aktuellen Bivo 2014 gestrichen.

Die Arbeitsgruppe hat sich mit der Thematik der Schultage intensiv auseinandergesetzt und empfiehlt der Branche ein neues Modell 2/2/1/1. Damit wird es möglich, das schulische Wissen angemessen mit den praktischen Fertigkeiten im Betrieb zu verknüpfen und durch regelmässiges Üben zu festigen. Die Lernenden bunkern kein Theoriewissen auf Halde, welches zum Ende der Ausbildung aufwändig repetiert werden muss, weil es in der Zwischenzeit vergessen gegangen ist.

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