Liebe Branchenkollegen,
seit mehr als 17 Jahren beschäftige ich mich als Bau- oder Projektleiter bei der Fa. Jakob Leonhards Söhne GmbH & Co. KG in Wuppertal mit der Umsetzung von Großprojekten des Garten- und Landschaftsbaus. Diese wurden über die öffentliche Hand, Generalunternehmer oder als Direktgeschäft zu Investoren ausgeschrieben und hatten Volumina von ca. 500.000 € bis ca. 6 Mio. €.
Ein wiederkehrendes Ereignis/Ärgernis waren hierbei diverse Nachtragsgestaltungen, die im Speziellen auf einen gestörten Bauablauf zurückzuführen waren. Wer von uns kennt das nicht – Ausschreibung im März – Baubeginn SOLL im Juni – Baubeginn IST im Oktober – nach 14 Tagen die ersten Stillstände wegen fehlender Vorleistungen.
Als ich mich vor 1,5 Jahren dazu entschloss, erneut ein Studium aufzunehmen, stand für mich schnell fest, dass ich mich mit den Themen rund um gestörte Bauabläufe auseinandersetzen möchte. Vor diesem Hintergrund begann ich ein Masterstudium an der Leuphana Universität in Lüneburg im Bereich von Baurecht und Projektmanagement zu absolvieren. In meiner Masterarbeit mit dem Titel „Der gestörte Bauablauf – Chancen und Risiken im Bereich von Großprojekten des Garten- und Landschaftsbaus“ beschäftige ich mich genau mit dieser Thematik.
Teil der Masterarbeit soll eine empirische Umfrage zum Umgang mit Nachträgen, einem Nachtragsmanagement und den daraus resultierenden Problemen sein. Da sich Projekte der Zukunft vermutlich kaum anders oder einfacher darstellen werden, halte ich den Umgang für spannend und existentiell wichtig. Zumal sich die aktuelle Rechtsprechung – zuletzt der BGH im Urteil – VII ZR 10/24 vom 19.09.2024 vergl. auch https://openjur.de/u/2496796.html („…,dass die bloße Übermittlung von Bauablaufplänen oder die Mitteilung von Behinderungstatgeständen keine Anordnung im Sinne des § 2 Abs. 5 VOB/B darstellt und somit keinen Anspruch auf Kostenerstattung für daraus resultierende Mehrkosten begründet“) – für mich immer weiter auf die Seite der Auftraggeber/Besteller schlägt und uns die Geltendmachung entstandener Schäden – zumindest vor Gericht – zunehmend erschwert.
Aus diesem Grund habe ich mir eine Reihe von Fragen überlegt, die versuchen einen Überblick beim Umgang mit der oben geschilderten Thematik in vergleichbaren Unternehmen darzulegen. Ich würde mich über eine rege Beteiligung und ehrliche Beantwortung freuen, um diese in meiner Masterarbeit schematisch darzustellen – natürlich anonym. Die Anforderungen nach DSGVO sichere ist selbstverständlich ebenso zu wie die aggregierte Auswertung ohne Rückschlüsse auf Einzelfirmen.
Für sonstige Fragen, Rückmeldungen oder einen Austausch stehe ich gerne zur Verfügung. Zu erreichen bin ich gerne mobil unter der 0171/4658801 oder per Mail unter andreas.nieder@leonhards.de. Eine Rückgabe binnen 14 Tagen wäre toll.
Vielen Dank für die Unterstützung!
Andreas Nieder