Sachverhalt:
Im Zuge eines Gerichtsgutachtens ist gemäß Beweisbeschluss neben der Wertminderung wegen Baumängeln/Bauschäden auch ein merkantiler Minderwert nach der vollständigen Schadensbeseitigung zu ermitteln.
Mehrfamilienhaus, sechs Eigentumswohnungen, gehobene Ausstattung, 3-Zimmer-Wohnungen mit Balkon/Dachterrasse und jeweils einem Stellplatz, Wohnflächen zwischen 84 und 130 qm
× Baujahr 2014
× Schlussabnahme Ende Ende 2017 (Wertermittlungsstichtag) gescheitert
× Makrolage zwischen Metropolregion Rhein Neckar und Großraum Karlsruhe (Randgebiet)
× Ruhige, durchgrünte Wohnlage am Ortsrand
× Verkehrswerte in Summe rd. 1,5 Mio. Euro
Gutachterlich im Vorfeld bereits festgestellte Baumängel/Bauschäden bzw. deren Beseitigung, davon im Besonderen:
× Sanierung der gesamten Außenfassade (Rissbildungen) und Anbringen einer Sockelputzabdichtung
× Erneuerung/Überarbeitung von Abdichtungsanschlüssen und Einbau von Dränrinnen an Balkonen und Dachterrassen
× Einbau von Entwässerungsrinnen, Dränrinnen und Herstellung von Versickerungsmöglichkeiten im Vorgartenbereich
× Abriss und Neubau sämtlicher Betonmauern an drei Grundstücksseiten inkl. neuer Fundamente und Drainagen, Anlegen eines Kinderspielplatzes
× Erneuerung Bodenaufbau Außen-/Hofbereich inkl. Entwässerung
× Umbau der Abfahrtsrampe zu den rückseitigen Stellplätzen wegen falscher Neigung
Schadensbeseitigungskosten zum Wertermittlungsstichtag von den Sachverständigen mit rund 172.000 € beziffert