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Rechtspsychologie 5

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um die folgende Umfrage auszufüllen.

Gesichert
Urteil
1

Welche Strafe sehen Sie als gerechtfertigt an? (Antwort in Jahren)

Sachverhalt Student S ist nach der äußerst unterhaltsamen Semesterabschlussparty im Ratskeller auf dem Weg nach Hause und geht durch einen Park. Plötzlich sieht er, wie vor ihm die junge Frau F mit ihrem Hund spaziert. S, noch völlig angetan von sich und seinen Tanzeinlagen auf der Party, wird übermütig und beschließt, sich selbst seinen Mut zu beweisen und einmal etwas Verrücktes zu tun. Dabei gerät die Handtasche der F in sein Blickfeld. Er fängt an, auf F zuzurennen, um ihr diese zu entreißen und damit davonzurennen. Als S auf gleicher Höhe mit F ist, will er ihr die Tasche schnell entziehen. F, die stets verängstigt ist, wenn sie nachts allein durch den Park gehen muss und sich daher immer an ihre äußerst wertvolle Handtasche klammert, wehrt sich jedoch heftig. So leicht möchte S sich aber nicht geschlagen geben. Er zieht mehrmals unter einigem Kraftaufwand an der Tasche, bis er sie schließlich an sich nehmen und wegrennen kann. Nach ca. 100m ist die Flucht von S allerdings bereits vorbei, denn vor ihm läuft plötzlich der Jogger J. In dem Glauben, von J erkannt zu werden, schlägt S den J mit einem gerade vom Gehweg aufgehobenen großen Ast von hinten nieder. Dabei handelte S in der Absicht, dem Bemerktwerden durch J zuvorzukommen und den Besitz an der Handtasche nicht zu verlieren. J bricht nach dem Schlag zwar mit einer Platzwunde am Kopf zusammen, erholt sich in den nächsten Tagen aber, ohne bleibende Schäden, schnell wieder davon. Tatsächlich war ihm das Geschehen zwischen S und F nicht aufgefallen. S kann indes entkommen und geht zufrieden und von sich selbst beeindruckt nach Hause. Die Handtasche verschenkt S am nächsten Tag an seine ahnungslose Kommilitonin K, die sich sehr darüber freut. Gesamtergebnis S hat sich wegen schweren räuberischen Diebstahls in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung gem. §§ 252, 250 Abs. 2 Nr. 1 Var. 2 StGB – § 52 Abs. 1 StGB – § 224 Abs. 1 Nr. 2 Var. 2, Nr. 5 StGB strafbar gemacht. Schwerer Raub Strafgesetzbuch (StGB) § 250 Schwerer Raub (1) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren