Die RAG startet erneut einen Projektaufruf für das Regionalbudget 2026!
Gefördert werden können juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, natürliche Personen und Personengesellschaften (z.B. Kommunen, Vereine, Privatpersonen, Unternehmen) im Gebiet der RAG mit einer max. Investitionssumme von 20.000 € und 80 % Förderquote.
Nicht förderfähig sind Baumaßnahmen sowie Vorhaben, die über alternative Förderangebote unterstützt werden können oder mit denen bereits begonnen wurde. Zudem werden Baumaßnahmen sowie Instandhaltungs- bzw. Ersatz- und Erneuerungsmaßnahmen ohne Entstehung eines Angebotes/neuen Wertes für die Region nicht gefördert.
Stichtag für die Einreichung von Anträgen ist der 30.03.2026.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website:
Wir freuen uns auf Ihre Projektideen!
Die folgende Umfrage dient der Aufnahme von notwendigen Informationen zu einem möglichen Projekt und ersetzt nicht die eigentliche formelle Antragstellung.