Seit dem 1. Juli 2024 sind Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) von mehr als 3,5 Tonnen mautpflichtig. Für Handwerksbetriebe gilt eine Ausnahme-Regelung. Diese möchte Ihr Fachverband Deutscher Floristen auch für Floristen erreichen. Bitte beantworten Sie uns dazu kurz folgende Fragen bis zum 8. Juli 2024. Wir bedanken uns herzlich