Schulausschluss Lehrerfragebogen

Das Thema dieser statistischen Erhebung ist der Unterrichtsausschluss als Erziehungsmaßnahme.

Da das Schulgesetz unter die jeweiligen Ländergesetze fällt, soll hier als Beispiel das Landesgesetzt Baden-Württembergs als Grundlage gelten. Dort findet sich die gesetzliche Regelung zur Durchsetzung eines Unterrichtsausschlusses im SchG §90 Abs. 2 c ff. und sieht einen Unterrichtsauschluss von maximal 4 Wochen unter Einbindung des Jugendamtes vor. Diese Regelung kann in anderen Bundesländern variieren.

Ziel dieser Erhebung ist es, die Erfahrungen von Lehrkräften mit dem Unterrichtsausschluss als Erziehungsmaßnahme zu erfragen.

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