Schulausschluss Lehrerfragebogen

Das Thema dieser statistischen Erhebung ist der Unterrichtsausschluss als Erziehungsmaßnahme.

Da das Schulgesetz unter die jeweiligen Ländergesetze fällt, soll hier als Beispiel das Landesgesetzt Baden-Württembergs als Grundlage gelten. Dort findet sich die gesetzliche Regelung zur Durchsetzung eines Unterrichtsausschlusses im SchG §90 Abs. 2 c ff. und sieht einen Unterrichtsauschluss von maximal 4 Wochen unter Einbindung des Jugendamtes vor. Diese Regelung kann in anderen Bundesländern variieren.

Ziel dieser Erhebung ist es, die Erfahrungen von Lehrkräften mit dem Unterrichtsausschluss als Erziehungsmaßnahme zu erfragen.

Diese Umfrage findet anonym statt. Persönliche Daten werden nicht erfasst!

Vielen Dank für Ihre Teilnahme!

Gesichert

Ihr Alter?

Ihr Geschlecht?

Ihr Bundesland?

In welcher Schulform sind Sie tätig?

Wie viele Jahre sind Sie schon im Schuldienst tätig?

Welche Position haben Sie an Ihrer Schule?

Haben Sie schonmal einen Unterrichtsausschluss beantragt?

Bei wie vielen Schülern mussten Sie die Maßnahme des Unterrichtsausschlusses bisher anwenden?

Welche Gründe für einen Unterrichtsausschluss gab es? (Mehrfachnennung möglich)

Welche Dauer hatten die von Ihnen beantragten Schulausschlüsse bisher? (Mehrfachnennung möglich)

Wie hoch war der prozentuale Anteil unter den Geschlechtern?

Besteht aufgrund Ihrer Erfahrungen eine überdurchschnittliche Korrelation zwischen Unterrichtsausschlüssen und Schülern mit der Diagnose ADS/ADHS?

Teil 2: Fragen zum Ablauf des Dienstweges

Ein Unterrichtsausschluss muss von der Schulleitung durchgesetzt werden und kann nicht in Eigenregie einer Lehrkraft erfolgen. Der folgende Abschnitt beschäftigt sich mit den Erfahrungswerten zum Dienstweg von der ersten Auffälligkeit bis hin zur Umsetzung eines Unterrichtsausschlusses.

War für Sie eine negative Entwicklung eines/r Schülers_in beobachtbar?

Wie gut war die Kooperation mit der Schulleitung und dem Kollegium?

Wie waren Ihre Erfahrungen mit den Eltern der betroffenen Schüler? (Mehrfachnennung möglich)

Laut SchuG §90 Abs.8, muss bei mehrmaligen Unterrichtsausschlüssen das Jugendamt verständigt werden. Wie waren Ihre Erfahrungen?

Teil 3: Erfahrungen nach dem Unterrichtsausschluss

Im letzten Abschnitt geht es nun um die Erfahrungen nach einem Unterrichtsausschluss. Dabei soll die Leitfrage gelten, ob ein Unterrichtsausschluss als erzieherische Maßnahme eine signifikante Verbesserung für das Klassenklima ausgemacht hat oder nicht.

Hat sich das Verhältnis des betroffenen Schülers zum Unterricht nach der Maßnahme geändert? (Mehrfachnennung möglich)

Hatten Sie den Eindruck, dass betroffene Schüler den Unterrichtsausschluss als Strafe empfanden?

Wie hoch war der Prozentsatz Ihrer Schüler, bei denen es zu Folgeausschlüssen kam?

Wie viele Folgeausschlüsse pro Betroffenem gab es ungefähr im Durchschnitt?

Trauen Sie Schülern zu, bspw. durch schlechtes Betragen absichtlich auf einen Unterrichtsausschluss hinzuarbeiten?

Wie hoch war der Prozentsatz Ihrer Schüler, die von einem Unterrichtsausschluss betroffen waren und schließlich auch einem Schulausschluss erlebten?

Wie hoch schätzen Sie den Prozentsatz der bundesweiten Schüler ein, bei denen es zu Folgeausschlüssen kommt?

Wie hoch schätzen Sie den Prozentsatz der bundesweiten Schüler ein, bei denen es nach einem Unterrichtsausschluss auch zu einem Schulausschluss kommt?

Welche Alternativen zu einem Unterrichtsausschluss würden Sie begrüßen? (Mehrfachnennung möglich)

Teil 4: Offener Teil

Die eigentliche Umfrage ist vorbei. Dennoch sollen Sie die Gelegenheit haben, offene Fragen zu stellen, Anregungen zu geben oder einmal anonym Ihre Erfahrungen zum Thema mitzuteilen.

Senden Sie dazu einfach eine Email mit dem Betreff "Schulausschluss" an das Lerntherapie-Zentrum Bad Schönborn.

https://www.lerntherapie-badschoenborn.de/

Der Verfasser der Umfrage behält sich vor, Teile von Erfahrungsberichten anonymisiert für das Verfassen von Fachliteratur zu nutzen.

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