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Corona-Soforthilfe für freischaffende Musiker*innen in Thüringen

Seit 26. März können auch freischaffende Musiker*innen und Musikpädagog*innen Anträge auf Soforthilfe bei der Thüringer Aufbaubank stellen. Am 2. April wurden die ursprünglichen Förderrichtlinien aufgrund der Vorgaben des Bundes geändert. Für die politische Arbeit des Landesmusikrates Thüringen ist es eminent wichtig, konkretere Zahlen bezüglich der Antragstellung zu erhalten. Wir haben diese Umfrage bewusst sehr schlank gehalten. BItte nehmen Sie sich kurz Zeit um uns mit ein paar Klicks bei unserer Arbeit zu unterstützen! Vielen Dank!

Gesichert
1

Wann haben Sie bei der Thüringer Aufbaubank einen Antrag auf Soforthilfe gestellt?

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2

Haben Sie bereits eine Rückmeldung auf Ihren Antrag erhalten?

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3

Im Fall einer Ablehung Ihres Antrages: wurden fehlende Angaben zu Betriebskosten als Grund angegeben?

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4

Gerne können Sie uns weitere, hilfreiche Anmerkungen zu Ihrer Antragsstellung mitteilen!

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5

Sie sind Mitglied in folgendem Mitgliedsverband des Landesmusikrates Thüringen:

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