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Organspende nach dem Tod

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um die folgende Umfrage auszufüllen.

Gesichert
Organspende nach dem Tod
1

Besitzt du einen Organspendeausweis?

Wenn nein, möchtest du einen Ausweis haben?
2

Befürwortest du die Entscheidungslösung oder die Widerspruchslösung?

In Deutschland wird die Organ- und Gewebespende über die Entscheidungslösung geregelt. Das heißt: Die Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod ist nur zulässig, wenn dem die verstorbene Person zu Lebzeiten oder stellvertretend die Angehörigen zugestimmt haben. In Frankreich, wird die Widerspruchslösung genutzt. Hat die verstorbene Person einer Organspende zu Lebzeiten nicht ausdrücklich widersprochen, zum Beispiel in einem Widerspruchsregister, können Organe zur Transplantation entnommen werden.
3

Steht die Organspende deiner Meinung nach im Zusammenhang mit Nächstenliebe, Solidarität, Verantwortung und Gemeinwohl?

Wenn Teilweise, welcher Begriff oder welche Begriffe sind wichtig?
4

Fühlst du dich über die Organspende ausreichend aufgeklärt?

Wählen Sie eine Antwort
5

Würdest du wollen, dass deine Organe nach deinem unwiderruflichen Hirntod gespendet werden?

Hirntod heißt: Wichtige Teile des Gehirns arbeiten nicht mehr und seine Funktionsfähigkeit ist für immer verloren. Beispiel: Wenn ein Mensch Hirntod ist, bewegt er sich nicht, reagiert auf keine Reflexe und atmet auch nicht.
6

Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche Organe bzw Gewebe sollen nicht gespendet werden?

Organe, die gespendet werden können: Herz, Nieren, Leber, Bauchspeicheldrüse und Dünndarm. Gewebe, die gespendet werden können: Hornhaut der Augen, Haut, Herzklappen, Blutgefäße, Sehnen, Bänder, Knochen und Knorpel.