Guten Tag,
ich arbeite an meiner Bachelorarbeit zum Thema 'Der Scheintod - Eine Analyse des Phänomens und die Auswirkung auf die Polizeiarbeit' im Fach Rechtsmedizin des Bachelorstudienganges 'Polizei- und Sicherheitsmanagement' an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin.
Diese Arbeit wird betreut von Frau Prof. Dr. med. Tanja Hollmann (Professorin für spezielle Kriminalistik, Rechtsmedizin und Kriminaltechnik an der HWR Berlin, Fachbereich 5 - Polizei- und Sicherheitsmanagement) und Herrn Klaus Ruckschnat (EKHK, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der HWR Berlin, Fachbereich 5 - Polizei- und Sicherheitsmanagement).
Im Zuge meiner Arbeit interessiere ich mich für die Aktualität des Themas 'Scheintod'.
Bitte nehmen Sie sich einige Minuten Zeit für die Beantwortung der
folgenden Fragen. Lesen Sie sich dafür bitte die folgenden Aussagen
durch.
1650:
"Alte Leute erinnern sich noch der Anne Green, die zu Oxford im Jahr
1650 gehenkt ward. Sie hing eine halbe Stunde. Als man sie in den Sarg
gelegt hatte, ward man gewahr, daß sie noch Atem holte. Dem allen
ohngeachtet aber kam sie durch Hülfe der Ärzte Peity, Willis, Barthurst
und Clark wieder zu sich selbst. Ich habe sie viele Jahre hernach selbst
gesehen, ja man hat mir sogar gesagt, sie habe nach der Zeit noch
etliche Kinder gehabt." (Quelle: Jean Jacques Bruhier - Dissertation)
1977:
"Allein in Baden-Württemberg wurden innerhalb eines Jahres viermal
Totenscheine für noch Lebende ausgestellt. Rechtsmediziner fordern
spezielle Leichenschauärzte." (Quelle: Der Spiegel, 51/1977)
2002:
"72-Jährige stirbt zweimal. Die alte Dame war etwas blass im Gesicht.
Der herbeigerufene Notarzt wartet nicht lange und erklärt sie für tot.
Etwas voreilig, wie sich herausstellte, als die Frau im Leichenschauhaus
an Unterkühlung starb." (Quelle: Spiegel-Online, 12. März 2002)
Für Anregungen und Rückfragen stehe ich Ihnen gerne unter lmuehl@web.de zur Verfügung.
Vielen Dank