Die Direktion bittet uns bis zum nächsten BKA diesen Monats eure Meinung einzuholen, die ihr bei ihrer Entscheidungsfindung helfen soll.
Worum geht es?
Die Paramediziner müssen in der ersten Juli- bzw. letzten Augustwoche an 5 Tagen ihrer Wahl arbeiten.
Im letzten Jahr sollen Kollegen, die dies nicht innerhalb der Frist leisten konnten, aufgefordert worden sein, diese 5 Tage schon ab dem 21.8. abzuarbeiten.
Zudem wird die Teilnahme an den Klassenräten, Versammlungen etc Ende August nicht in der Berechnung der 5 Arbeitstage berücksichtigt.
Dadurch werden aus 5 Arbeitstagen auch mal schnell 7-8 Arbeitstage.
Die Direktion begründet dies damit, dass sie ohne diese 5 Arbeitstage der Paramediziner nicht in der Lage ist, das neue Schuljahr korrekt vorzubereiten.
Sie würde im Fall der strikten Einhaltung der Königlichen Erlasses vom 15.1.1974 zur Kompensation das gesamte Unterrichtspersonal 5 Tage vor schulbeginn einberufen, eine Maßnahme, zu der sie der Königliche Erlass berechtigt.
Hier ist nun eure Meinung gefragt: