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Umfrage zum alternativen Entgeltanreizsystem

Sehr geehrte Damen und Herren, bitte nehmen Sie sich ein paar Minuten Zeit, um die folgende Umfrage auszufüllen.

Gesichert
Alternatives Entgeltanreizsystem

1.   Worum geht es?

Immer mehr Bewerbende und Mitarbeitende fragen nach Anreizen, die eine Anstellung in unserer Gemeinde attraktiv machen.


Seit 2020 sind diese Möglichkeiten in § 18a des TVÖD-VKA gegeben.

Dort ist geregelt, dass das Leistungsentgeltvolumen (geregelt in §18 TVÖD-VKA) ganz oder teilweise in alternative Entgeltanreizsysteme umgewandelt werden kann, wenn hierzu eine Dienstvereinbarung geschlossen wird.


Es findet sozusagen eine Umwidmung des LOB-Budgets statt, in dem dieses nicht (nur) für die Zahlung einer Leistungszulage zur Verfügung gestellt wird, sondern (auch) für Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit.


Normalerweise kann der Arbeitgeber mit dem Personalrat zusammen entscheiden, ob eine Teilung erfolgt.

Wir möchten Sie aber beteiligen! 

Alternatives Entgeltanreizsystem

2.   Was bedeutet das?


Wenn das Budget der bisherigen Leistungsorientierten Vergütung geteilt wird, dann verringert sich bei allen Mitarbeitenden die LOB. Die Teilung kann als Festbetrag oder Prozentsatz erfolgen.


ABER: Es sind dann andere Möglichkeiten gegeben, die sonst nicht umgesetzt werden können.


Folgendes wäre dann möglich:


-      Zuschüsse zur Mitgliedschaft in Fitnessstudio/           Sportvereinsmitgliedschaft

-      Fahrkostenzuschüsse für ÖPNV/Job-Ticket

-      Sachbezüge oder Wertgutsscheine

-      Kita-Zuschüsse

-      „Ladegutscheine“ für E-Mobilität

-      Erholungszuschuss

-      Essenszuschuss

-      Zuschüsse zu Krankenzusatzversicherungen

-      Abschluss und Zahlung für alle Mitarbeitende und deren Angehörige einer zusätzlichen Krankenversicherung

-      Sonderzahlungen, die näher definiert werden müssten und zur Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität, der Gesundheitsförderung oder der Nachhaltigkeit beitragen müssen


Alternatives Entgeltanreizsystem

3.   Wie sieht das auf meinem Konto aus?


Das Budget von 2024 betrug: 292.116,23 € (entspricht 2% des Vorjahresbruttos aller Mitarbeitenden).


Folgende Beispiele zeigen, wie sich das LOB verändern würde:


Bei einer Kürzung um 0,5% sind bei den Mitarbeitenden Einbußen zwischen 100 € und 500 € Brutto zu erwarten. Die Höhe ist abhängig von der Eingruppierung, der Bewertung, der Fehlzeiten und der Wochenarbeitszeit. Durch die Steuer- und Sozialversicherungsabzüge verringert sich die Höhe um ca. 30%, also 70 € und 350 €.

                                         Punkte              LOB (Bruttowerte)

                                                                     aktuell 2,00%       Bsp. mit 1,50%         Differenz

Mitarbeiter       E7           405                   972,99 €                 729,75 €             243,25 €

Mitarbeiter       E7            390                  936,96 €                 702,72 €             234,24 €

Mitarbeiter      S08a        293                  860,42 €                  645,31 €              215,10 €

Mitarbeiter      S08a        376                1.106,04 €                  829,53 €              276,51 €

Mitarbeiter      S04          133                   389,95 €                 292,46 €              97,49 €

Mitarbeiter       E4            345                  935,63 €                  701,73 €            233,91 €

Mitarbeiter       E5            335                  908,51 €                   681,39 €            227,13 €

Mitarbeiter       E8            495               1.342,43 €               1.006,82 €            335,61 €

Mitarbeiter       E9a         527                 1.427,86 €               1.070,89 €            356,96 €         

Wichtig:

-     LOB ist steuer- und sozialversicherungspflichtig,

-     Zuschüsse meist steuer- und sozialversicherungsfrei


Das heißt: Wenn jeder Mitarbeitende monatlich einen Zuschuss von z.B. 30 € steuer- und Sozialversicherungsfrei erhält, dann sind das im Jahr: 360 €. Für die meisten Beschäftigten würde diese Summe kein Verlust gegenüber der LOB bedeuten…. Vielleicht sogar ein Gewinn.

Alternatives Entgeltanreizsystem

4. Frage: Soll für uns der § 18a TVÖD-VKA angewandt werden?

Ist eine Teilung des LOB Budgets gewünscht, um ein alternatives Entgeltanreizsystem anzubieten?

Feld für Ihre Anregungen:

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5.   Wie geht es weiter?


Die Auswertung wird zeigen, ob eine Veränderung gewünscht wird oder nicht. Die Auswertung wird allen zur Verfügung gestellt.

Wenn die Umfrage ergibt, dass die Mehrheit der Mitarbeitenden eine Veränderung wünscht, dann wird die betriebliche Kommission neue Dienstvereinbarungen erarbeiten.