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Satzungsänderung


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Satzungsänderung

Paragraph 8 der Satzung des Ausschusses für Industrieökonomik soll wie folgt geändert werden:

 

Alt: § 8 (Senior Mitgliedschaft)

Langjährig aktive Mitglieder, die inzwischen im Ruhestand sind, können auf eigenen Wunsch ihre Mitgliedschaft in den Status eines Senior-­Mitglieds überführen. Senior-­Mitglieder sind hinsichtlich der Anwesenheit entpflichtet, verlieren dafür aber das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

 

Neu: § 8 (Senior Mitgliedschaft und ruhende Mitgliedschaft)

Langjährig aktive Mitglieder, die inzwischen im Ruhestand sind, können auf eigenen Wunsch ihre Mitgliedschaft in den Status eines Senior-­Mitglieds überführen. Senior-­Mitglieder sind hinsichtlich der Anwesenheit entpflichtet, verlieren dafür aber das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

Mitglieder, die ein wichtiges und arbeitsintensives öffentliches Amt wahrnehmen, können durch ein Schreiben an den Vorsitzenden oder die Vorsitzende beantragen, dass ihre Mitgliedschaft für die Dauer dieser Tätigkeit ruht. ­Mitglieder sind in der Zeit von der Genehmigung des Antrags bis zum Ende der Tätigkeit hinsichtlich der Anwesenheit entpflichtet, verlieren dafür aber das Stimmrecht in der Mitgliederversammlung. Die Entscheidung über den Antrag trifft die Mitgliederversammlung.

1

Vorname:

2

Nachname:

3

Paragraph 8 der Satzung des Ausschusses für Industrieökonomik soll wie oben geändert werden: