.

RHG1 - Rotwildjagd 2023

Liebe Obmänner der RHG1,


die Rotwildjagd 2023 ist zwar noch in vollem Gange, jedoch werden in nächster Zeit die Weichen für die Jagdvorschriften ab 2024 des Kantons gestellt. Für eine bessere Einschätzung und eure Meinung für die kommenden Gespräche mit dem ANJF, bitte ich euch die nachfolgenden Fragen zu beantworten.

Vielen Dank fürs Mitmachen und eure Unterstützung.

Nic Wohlwend, Obmann RHG1

Gesichert
1

Erachtest Du eine vom ANJF angeordnete, 2-wöchige Ruhephase der Jagd auf Rotwild für sinnvoll?

Wählen Sie eine Antwort
2

Erachtest Du eine von der RHG angeordnete, 2-wöchige Ruhephase der Jagd auf Rotwild für sinnvoll?

Wählen Sie eine Antwort
3

Erachtest Du Ruhephasen der Jagd auf Rotwild überhaupt für sinnvoll?

Wählen Sie eine Antwort
4

Falls Du Frage 3 mit Ja beantwortet hast und Frage 1 und 2 mit Nein, wer sollte eine Ruhephase anordnen und warum? Was müsste bei den Ruhephasen anders gemacht werden?

5

In diesem Jahr wurden die Abschussvorgaben im Werdenberg und Toggenburg nicht mehr auf die einzelnen Reviere verteilt, sondern nur noch auf die Sektionen, so wie das im Seeztal-Nord und den anderen RHG's bereits seit Jahren gemacht wird. Ist das sinnvoll und soll die sektionsweise Zuteilung künftig beibehalten werden?

Wählen Sie eine Antwort
6

In den letzten Jahren wurde das Abschusssoll beim Kahlwild in der RHG1 nicht erreicht. Soll die Jagdzeit auf Rotwild, zur Erreichung der Abschussvorgaben, generell bis 31. Dezember ausgedehnt werden?

Wählen Sie eine Antwort
7

Soll bei Nichterreichen der Abschussvorgaben bis 31. Dezember die Jagdzeit auf Rotwild, bei entsprechender Schneelage, zeitlich ausgedehnt werden können? Zum Beispiel durch Nachjagden im Januar? Die Eidgenössische Gesetzgebung liesse dies zu.

Wählen Sie eine Antwort
8

Was müsste gemacht werden um die Vorgaben beim Kahlwildabschuss zu erfüllen?