«Wem gehört die Planung?»
Das Urheberrecht im Wettbewerb ist ein sensibles Thema und es kommt immer wieder zu Konflikten: Entwürfe, die ohne Zutun der Verfassenden weiterverwendet werden. Teams, die nach Wettbewerbsgewinn gesplittet oder Mitglieder, die aus dem eigenen Team ausgeschlossen werden.
Das Urheberrecht schützt geistiges Eigentum, und betrifft damit Entwürfe, Pläne, Modelle, Visualisierungen und digitale Daten. Es bleibt immer bei den Urhebenden und kann nicht übertragen werden. Vertragsklauseln sichern den Bauherrschaften aber oft weitreichende Nutzungsrechte – also das Recht, die Entwürfe zu verwenden oder weiterzuentwickeln. Genau an dieser Schnittstelle entstehen die meisten Konflikte.
Mit dieser Umfrage möchten wir Stimmen aus der Praxis sammeln. Uns interessieren Ihre persönlichen Erfahrungen und Einschätzungen. Die Antworten bleiben vertraulich und werden anonym im Heft TEC21 sowie auf espazium.ch erscheinen.
Dauer: 10 Minuten
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!