Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte widmen Sie dieser Umfrage ein paar Minuten Ihrer Zeit und testen Sie sich selbst.
Vielen Dank!
Zur Überwachung und Einhaltung der DSGVO wie für Sensibilisierungs- und Unterrichtungszwecke werden die Voraussetzungen für die Bestellung eines Datenschutzbeauftragten erweitert.
Wir erheben keinerlei personenbezogene Daten, die Umfrage erfolgt völlig anonymisiert.
Je risikoreicher und schadensgeneigter eine Verarbeitung von Daten für Betroffene sein kann, umso höhere Anforderungen stellt die DSGVO an die Anwendung. In einer sogenannten Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) ist zu ermitteln, welche Folgen eine geplante Verarbeitung für die Rechte und Freiheiten Betroffener hätte.
Zur Erfüllung ihrer Transparenz- und Nachweispflichten im Umgang mit personenbezogenen Daten haben Verantwortliche und Auftragsverarbeiter ein Verzeichnis aller ihrer Verarbeitungstätigkeiten zu erstellen sowie zu pflegen.
Im Falle einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten ist der Verantwortliche verpflichtet, die Panne unverzüglich zu melden.
Informationspflichten bei Datenerhebung und -verarbeitung sind fester Bestandteil des Datenschutzrechts.
Auftragsverarbeiter werden künftig gegenüber dem Nutzer und seinen Rechten stärker in die Pflicht genommen. Weil die DSGVO von einer „Joint Control“ ausgeht, die Auftraggeber und Auftragsverarbeiter gegenüber dem Dateninhaber bei der Auftragsverarbeitung haben, kann der Nutzer zukünftig beispielsweise die Realisierung der Informationspflicht auch vom Auftragsverarbeiter einfordern.
Zielgruppenorientierte Schulungspläne zu erstellen, um Mitarbeiter regelmäßig auf den neuesten Stand zu bringen, und schließlich einen Nachweis darüber zu erbringen (Zertifikate, Teilnahmebescheinigungen etc.), wird zur Unternehmerpflicht.
Die Dokumentation der TOMs, ergo eine Darstellung, wie die Daten der Betroffenen (Kunden, Lieferanten, Mitarbeiter etc.) geschützt und abgesichert sind, ist eine essenzielle und verpflichtende Anforderung der DSGVO.
Personen haben das Recht, von Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeiten. Wenn ja, hat der Antragsteller ein Recht auf Auskunft über die verarbeiteten Daten, Verarbeitungszwecke, Kategorien personenbezogener Daten, Empfänger, Herkunft etc.
Mit der EU-DSGVO gelten strengere formelle Anforderungen für das Einholen von Einwilligungen. Bei jeder Einwilligung muss u. a. über die Widerrufsmöglichkeiten informiert werden.
Die Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen steigen deutlich an. Insbesondere muss die Information erhöhten Transparenzanforderungen genügen und u. a. Angaben zu Löschfristen beinhalten. Zudem unterliegt die Zulässigkeit verschiedener Werbemaßnahmen im Online-Marketing einer neuer Rechtsgrundlage.
Mit der Verordnung soll der Datenschutz frühzeitig und tiefer in den Alltag der Organisation eingebunden sein. Dazu sollen datenschutzfreundliche Voreinstellungen berücksichtigt werden.